Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017). Die ADSp 2017 beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1,25 Millionen bzw. 2,5 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg.
Sofern unsererseits ein Bill of Lading ausgestellt wurde, gelten ausschließlich die dort auf der Vorder- bzw. Rückseite genannten Bedingungen.
Einzelne Bedingungswerke können u. a. unter den folgenden Links aufgerufen werden:
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017)
Montrealer Übereinkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (MÜ)
Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Einheitliche Rechtsvorschriften für die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM)
Budapester Übereinkommen über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI)
Standardbedingungen für ein durch Seabridge ausgestelltes Seekonnossement (Bill of Lading)
Registergericht Hamburg, Register-Nr. 66 HRB 28646
Geschäftsführer: Oliver Ingo Fössleitner
Erfüllungsort und Gerichtsstand Hamburg